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Sozialhilfeempfänger bekommen PKV bezahlt ! |
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Für Sozialhilfeempfänger die privat krankenversichert sind, muss der Sozialhilfeträger die Beiträge für die Kranken- und
Pflegeversicherung voll übernehmen. Bisher wurde nur maximal so viel bezahlt, wie für einen gesetzlich versicherten Arbeitslosengeld-II-Empfänger nötig war. Auf dem Differenzbetrag blieben die Sozialhilfeempfänger sitzen. Dem
Versicherten als schwächstes Glied der Kette könne es nicht zugemutet werden, diese Kosten zu tragen. |
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Existenzgründern mit monatl. Einnahmen unter 1.837,50 EUR hat die Gesundheitsreform niedrigere Beiträge für die gesetzliche
Krankenversicherung in Aussicht gestellt. Diese Erwartungen werden aber in vielen Fällen enttäuscht. Der Gesetzgeber hat die Senkung des Mindestbeitrages entgegen früherer Ankündigung an eine strenge Bedürftigkeitsprüfung
geknüpft. Sobald der Ehegatte oder der Lebenspartner z.B. steuerpflichtige Einkünfte aus einem Job, aus Vermietung oder Verpachtung hat, entfällt der Anspruch auf den neuen Mindestbeitrag von ca. 183,- EUR! Das gilt bei
Immobilienbesitz sogar dann, wenn der Eigentümer mit dem Objekt nur Verluste erwirtschaftet. Keine Rolle spielt es hingegen, ob der Partner gesetzlich oder privat krankenversichert ist. |
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Ist Ihnen bekannt, |
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Verbraucherschützer warnen aktuell auf der Homepage (www.bav-verband.de) unter der Rubrik “Aufreger 1/07” massiv vor
Direktversicherungen und sonstigen Formen der betrieblichen Altersversorgung per Gehaltsumwandlung. Bei dieser Form zahlt der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Bruttogehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte betriebliche
Altersversorgung.
In letzter Zeit sind aber noch weitere Negativ-Aspekte aufgetreten, die nach Meinung neutraler Fachleute gegen den Abschluss oder die Fortführung derartiger Verträge sprechen:
(* rechtskräftiges Urteil des OLG Hamm) |
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Stirbt ein Vertragsinhaber von Lebens- oder Rentenversicherungen, so erhalten die Begünstigten die Leistungen aus diesen
Versicherungen. Diese erhalten vielfach aber auch ein Schreiben vom Finanzamt, nämlich mit der Festsetzung der (teilweise erheblichen) Erbschaftssteuer. Dabei ist es gleichgültig, ob die betreffenden Personen verheiratet sind
(waren) oder nicht. - Das muss nicht sein! - Zumindest nicht, wenn das Ableben des Vertragsinhabers vorhersehbar oder kalkulierbar ist. Auch wenn es vielleicht makaber klingen mag. In so einem Fall sollte ganz schnell ein Wechsel
vorgenommen werden. Der bisherige Versicherungsnehmer überträgt die Versicherungsnehmereigenschaft der begünstigten Person, bleibt aber die versicherte Person. Dann kann nämlich keine Erbschaftssteuer anfallen, weil der/die neue
VersicherungsnehmerIn dann ja Leistungen aus dem eigenen Vertrag erhält. Einen Musterbrief (PDF) finden Sie hier
. Natürlich kann so eine Versicherung von Beginn an in so einer Konstruktion abgeschlossen werden. Bei unverheirateten kann dann aber noch immer
Schenkungssteuer anfallen, wenn die Beiträge nicht vom wirklichen Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) gezahlt wurden, sondern von der versicherten Person. Unverheiratet Lebenspartner müßten dieses u.U. ebenfalls umgehen können,
wenn die Beiträge z.B. von einem gemeinsamen Konto gezahlt werden. Denn dann ist für das Finanzamt nicht mehr nachvollziehbar, wer wirklich die Beiträge gezahlt hat. Die o.g. Steuern kommen natürlich erst dann zum Tragen, wenn die
relativ geringen Freibeträge überschritten werden, was bei Todesfall-Leistungen sehr schnell der Fall sein kann. |
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Für Lebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und vorzeitig wieder
gekündigt wurden, haben die Versicherungsunternehmen deutlich zu geringe Rückzahlungen geleistet. Betroffene sollten unbedingt eine Neuberechnung der Rückzahlung und eine Nachzahlung verlangen und sich hierbei auf die
BGH-Urteile vom 12.10.2005 (IV ZR 162/03, 177/03, 245/03) berufen. Musterbriefe sind bei der Verbraucherzentrale und www.vzhh.de
zu finden. Außerdem laufen für bestimmte Vertragsformen Sammelklagen. Auch hieran können sich
Betroffene günstig (30,- EUR) beteiligen: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg. Per Fax: 040-24 832-290. |
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Vielfach werden Lebens- und Rentenversicherungen mit einer dynamischen Anpassung versehen. Das ist im Prinzip richtig, um die
Kaufkraft, die durch Inflation bis zum Vertragsende erheblich gemindert wird, zu erhalten. Für die Vertragsrendite ist die Dynamik jedoch ein echter Renditekiller. Die höchst Rendite entfällt nämlich auf die Beiträge des ersten
Versicherungsjahres. Dann ist der Zinseszinseffekt durch die lange Restlaufzeit (z.B. 25 Jahre) sehr hoch. Der Mehrbeitrag im zweiten Jahr hat nur noch einen Zinseszinseffekt von z.B. 24 Jahren usw. Auf die dynamische Erhöhung im
letzten Jahr gibt es gar keinen Zinseszinseffekt mehr. Wer es aber bevorzugt, die Inflationsrate auszugleichen und eine Dynamisierung vereinbart, der sollte darauf achten, dass der Dynamik- oder Anpassungssatz nicht zu hoch ist.
Die Inflationsrate bewegt sich in der Regel jährlich um 2 bis 2,5%. Die Mindest Dynamisierung liegt im Allgemeinen aber bei 5% und das ist für den Inflationsausgleich zu hoch! - Was also tun? Vereinbaren Sie die
Mindestanpassung von z.B. 5%. Ab dem 2. Versicherungsjahr weisen Sie die Dynamisierung jedes zweite Jahr zurück. Somit wird Ihr Vertrag nur jedes 2. Jahr um 5% erhöht, also im Durchschnitt rund 2,5%. Und dann passt alles zusammen.
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Bei einer privaten Rentenversicherung besteht in der Regel die Wahl, ob später eine dynamische oder eine konstante Rente
gezahlt werden soll. Eine dynamische Rente beginnt relativ gering und wird mit jedem Jahr des Rentenbezuges etwas höher. Eine konstante Rente beginnt deutlich höher, bleibt aber während der ganzen Rentenbezugszeit gleich.
Mindestens zwei Gründe sprechen dafür, die konstante Rente zu wählen: Einerseits wird in Zeiten zu denen noch ein höherer Geldbedarf besteht, nur eine kleine Rente gezahlt. Andererseits weiß kein Mensch, wie alt er wird. Wenn man
einmal anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung durchrechnet, wieviel man insgesamt bei beiden Formen an Rente erhalten würde, stellt man fest, dass man mit einer dynamischen Rente nur dann ein gutes Geschäft macht, wenn man
steinalt wird. Somit dürfte auch klar sein, warum die Gesellschaften gerne die dynamische Rente verkaufen möchten. Es gibt aber auch die teildynamische Rente, die ein Mix aus beiden Systemen ist. In so einem Fall bleibt zu prüfen,
welche Form sinnvoller ist. |
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung
nach § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreit. Dies hat das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben vom 01.08.2006 (Az. IV C 5 - S 2333 - 87/06) bestätigt. Demnach muss die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer
lebenslangen Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung erfolgen. |
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Erwartungsgemäß hat der Bundesrat der Absenkung des Höchstrechnungszinses (der garantierten Zinsen) für Lebens- und Rentenversicherungen sowie
Pensionsfonds mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 auf 2,25% zugestimmt. Dieses wirkt sich nur auf Verträge aus, die nach diesem Zeitpunkt an abgeschlossen werden. An bestehenden Verträgen ändert sich nichts. Die bei Vertragsabschluss
geltende Garantieverzinsung gilt für die ganze Vertragsdauer. Zuletzt erfolgte Anfang 2004 eine Absenkung von 3,25 auf 2,75%. Auf die Ablaufleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung hat der Garantiezins nur geringen Einfluss,
da zur garantierten Leistung die aus den tatsächlichen Kapitalerträgen erwirtschaftete Überschussbeteiligung hinzukommt. Die Gesamtverzinsung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen liegt 2006 bei den meisten Unternehmen
einschließlich Schlussgewinnanteil zwischen 4,4 und 5,2% Wer sich aber noch den um 0,5% höheren Garantiezins für die ganze Vertragsdauer sichern will, muß noch in diesem Jahr eine Lebens- oder Rentenversicherung (spätester Beginn
01.12.2006) abschließen. |
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Für ihr Sicherheitsbewußtsein nehmen die meisten Deutschen auch geringere Renditen in Kauf. Viele (rund 800.000)
haben ihre Vorsorge jedoch bei den Briten mit den enormen zweistelligen Renditeversprechungen abgeschlossen. Denen ist offenbar entgangen, daß die Versprechungen mit einer Fußnote "Keine Garantie für die Zukunft" versehen
sind. Auch jenseits des Ärmelkanals gehören Lebensversicherungen mit Renditen von 10% und mehr schon lange der Vergangenheit an. Für heutige Verträge sind rund 6% (+/- 1%) real. Es kommt aber hinzu, daß das Risiko bei den
britischen Policen extrem viel höher ist. Deutsche Versicherer dürfen von den Kundengeldern maximal 35% in Aktien investieren. - Die Briten bis zu 80%!! Außerdem gibt es dort meist keine Garantieverzinsung, sondern nur den
garantierten Kapitalerhalt mit Null-Rendite. Die Deutschen hingegen haben derzeit zumindest eine Zinsgarantie von 2,75%. Und im Falle der Insolvenz eines britischen Versicherers gibt’s dann richtig Probleme für die deutschen
Kunden. Der britische Feuerwehrfonds des Financial Services Compensation Scheme greift ausdrücklich nur bei Verträgen, die auf der Insel geschlossen wurden! Und die deutsche Auffanggesellschaft Protektor, die in so einem Fall
hilft, ist ausdrücklich für Policen britischer Anbieter nicht zuständig! Auch im Falle der vorzeitigen Kündigung können herbe Einbußen eintreten. In diesem Fall besteht in der Regel nämlich kein Anspruch auf Rendite- oder
Bonuszahlungen. Es will also gut überlegt sein, ob rund 1% oder 1,5% höhere Renditechancen ein so unkalkulierbares Risiko wert sind. |
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Wie der Name schon sagt, ist in erster Linie das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-,
Vandalismus-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-Schäden uvm. versichert. In einigen Fällen tritt die Hausratversicherung - zumindest teilweise - aber auch für Schäden ein, die außerhalb der Wohnung vorkommen. So zum Beispiel bei einem
Raub auf der Straße, bei dem die Handtasche samt Inhalt geraubt wurde. - Aber Achtung: Nicht alles, was nach Raub aussieht, ist auch einer! Es ist nach der gängigen Rechtsauffassung nur dann ein Raub, wenn die Wegnahme mittels
Gewalt oder der Androhung von Gewalt erfolgte. |
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Wer sich vor dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung genau informiert, kann im Alter mehrere Tausend Euro gutmachen. Wie
die Stiftung Warentest mitteilte, liegen Welten zwischen “sehr Guten” und schwachen Angeboten. So kann man aus einer Sparsumme von 100 Euro pro Monat über 30 Jahre eine monatliche Rente von bis zu 360 Euro (Garantierente) machen -
oder aber mit nur 240 Euro abgespeist werden. Von 55 getesteten Produkten erreichte nur jedes elfte die Bestnote. |
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... - zumindest finanziell betrachtet. Sie sind
häufig gut ausgebildet und im Beruf erfolgreich – nur nicht bei den eigenen Finanzen. Viele Frauen beachten nicht, daß die finanzielle Lebensplanung (Vorsorge) anders aussehen muß, als bei Männern. - Das ist übrigens auch bei
vielen Banken, Versicherungen usw. noch nicht angekommen. Ein paar Fakten zum Nachdenken: |
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Ab Mitte 40 dämmert vielen Deutschen, daß sie gegen die berüchtigte Versorgungslücke im Alter etwas unternehmen müssen. Die gute Nachricht ist:
Mit verstärktem Engagement funktioniert die private Vorsorge sogar noch ab 50. Allerdings: Ohne individuelles Vermögensmanagement könnte es für viele spätestens mit 70 finanziell eng werden”, mahnt die Verbraucherzentrale. Wie viel
Geld kann der Einzelne erwarten? Wie fördert der Staat die private Vorsorge? Lohnt der Einstieg ab 50? Sind Förderarten der betrieblichen Altersvorsorge kombinierbar? – Antworten darauf hat der Ratgeber “Finanz-Fahrplan ab 50”, den
die Verbraucherzentrale herausgegeben hat. Der Ratgeber zeigt, wie man auf dem Fundament der gesetzlichen Rente den individuellen Mix hinbekommt. Das Buch stellt neben praktischen Tipps u.a. auch altersgerechte Risikovorsorge für
Invalidität, Pflege und Tod vor. Enthalten sind auch Ratschlägen zur Zukunftsplanung – vom gelegentlichen Nebenjob bis zur finanziellen Regelung des Erbes. Den Ratgeber “Finanz-Fahrplan ab 50” gibt es für 9,80 Euro im Infozentrum
der Verbraucherzentrale (Mo - Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 12,30 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0,
per Fax 040-24832-290 oder Internet www.vzhh.de
(Geben Sie dort im Suchfeld oben rechts ein: Vorsorge ab 50). |
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Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sollten tunlichst darauf achten, nicht mit mehr als einem Monatsbeitrag in
Zahlungsrückstand zu geraten. Anderenfalls droht der gnadenlose Rausschmiß. Sie können auf Dauer ihren Versicherungsschutz verlieren und sich allenfalls noch privat versichern. Aber auch Privaten wollen die Beiträge haben, sind
aber nicht ganz so schnell. Sollte es bei einer privaten Krankenversicherung zur Untersagung der Versicherungsleistung mangels Beitragszahlung kommen, so hat die Versicherung trotzdem einen Anspruch auf die Beiträge für die gesamte
vertragliche Erstbindung oder bis zum Ende der Versicherungsperiode. Bei Neuverträgen beträgt die vertragliche Erstbindung in der Regel zwischen 1 bis 3 Jahre. Versicherte, die in diese “Falle” gestolpert sind, sollten im Falle
einer Beitragserhöhung sofort vom außerodrdentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag sofort kündigen. So kann verhindert werden, daß die Versicherung noch weitere Beiträge einfordern kann, z.B. bis zum Ende der
laufenden Versicherungsperiode. |
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In der Regel sind Unfälle in Folge von
Bewußtseinsstörungen bei der Unfallversicherung ausgeschlossen! Tritt also vor dem Unglück eine Ohnmacht ein und geschieht der Unfall im Hinblick auf Alkohol- oder Drogeneinfluß, so besteht gemäß den Versicherungsbedingungen kein
Versicherungsschutz. Manche Anbieter schließen Unfälle unter Alkoholeinwirkung gegen einen Mehrbeitrag allerdings mit ein. Da es verschiedene abweichende Regelungen gibt, sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen immer
maßgeblich. |
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Nach einer Umfrage im Auftrag eines Versicherungsunternehmens halten viele Versicherte den Versicherungsbetrug eher
für ein Kavaliersdelikt. Das ist er aber nicht! Versicherungsbetrug wird - lt. Verbraucherzentrale NRW - nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet. Die Versicherungsunternehmen gehen verstärkt dazu über,
fragwürdige Schadenfälle durch betriebsfremde Dienstleistungsunternehmen recherchieren zu lassen oder eigene Ermittler einzusetzen. |
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Daß auch auf private Renten Steuern zu zahlen sind ist sicherlich bekannt. Wie hoch diese aber ist, entzieht sich vielfach der
Kenntnis. Die folgende kleine Übersicht soll helfen, die Steuerlast einschätzen zu können. Zu beachten ist, daß der Ertragsanteil der Anteil von der Rente ist, der zu versteuern ist und nicht der Steuersatz. |
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Die gesetzliche Rente allein reicht bei weitem nicht mehr aus, um auch während der 60plus-Freizeit den gewohnten
Lebensstandard beizubehalten. Deshalb gibt es die private Altersvorsorge. Und deshalb sollte rechtzeitig zum Rentenbeginn ein ansehnliches Vermögen auf der hohen Kante sein. Wieviel Kapital ist jedoch nötig, damit daraus jeden
Monat 1.000 Euro Rente werden? Das hängt von der Laufzeit der Auszahlungen und der Rendite ab, die der verbleibende Kapitalstock erreicht. |
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Eine Unfallversicherung ist besonders für Personen sinnvoll, die
gar nicht oder nur unzureichend durch gesetzliche Rentenansprüche sowie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sind. Dazu gehören insbesondere Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, Berufstätige mit geringer beruflicher Qualifikation oder risikoreicherem Arbeitsumfeld wie Bauarbeiter oder Dachdecker. Aber auch alle anderen Personen, die noch kein besonders langes Arbeitsleben hinter sich - und somit kaum Rentenansprüche gegenüber dem Staat haben.
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- Um Geld anzulegen, gelten
Anleihen als eine verhältnismäßig sichere Möglichkeit. |
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- Statistisch passiert in Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall, das sind über 20.000 pro Tag. Viele Betroffene können nach so einem Unglück wochenlang nicht arbeiten oder werden sogar
erwerbsunfähig. Eine private Unfallversicherung kann zumindest die finanziellen Folgen auffangen und so vor dem möglichen Ruin schützen. |
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- Unwetterschäden häufen sich und können mehrere Versicherungen betreffen. Prüfen Sie deshalb Ihre Policen genau. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsschutz erweitert werden. |