ACHTUNG:
Die Erwerbsfähigkeit bezieht sich nicht
auf den erlernten oder ausgeübten Beruf, sondern auf
irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Es kann somit auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden! So bekommt z.B. der leitende Angestellte nur die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er noch
3 Stunden am Tag als Pförtner-, Hausmeister- oder Kassierer (im Supermarkt) tätig sein kann. Es ist auch nicht relevant, ob solch ein Job zur Zeit am Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde,
denn es geht nur um die gesundheitliche Möglichkeit (Fähigkeit), diesen Job noch ausüben zu können!
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